Bekämpfung der Tachomanipulation
Positions- und Maßnahmenpapier der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag
Das Ziel:
Die Tachomanipulation muss an allen erdenklichen Stellen wirksam bekämpft werden. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag (AG-ART) will dazu beitragen, dass die Lösung des Problems umfassend, kompetent und konsequent angegangen wird.
Die Systeme / Konzepte:
- Car-Pass Belgien: Der „Car-Pass“ ist ein 2006 in Belgien gesetzlich eingeführtes Pflichtdokument, das die Kilometerhistorie sichtbar machen soll. Ohne Car-Pass ist der Verkauf ungültig. Die jeweils abgelesenen Kilometerstände werden von Autowerkstätten, Pannendiensten, Kfz-Prüfzentren usw. ggf. eingegeben. Lt. Car-Pass soll es in Belgien nur noch weniger als 0.2% manipulierte Tachos geben. Car-Pass ist eine Organisation, die von der Regierung, der Automobilindustrie und Automobilverbänden gegründet wurde. (Quelle: Car-Pass Belgien)
- ARVATO (Deutschland): Arvato betreibt seit April 2011 über seine Tochter informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Zur Vermeidung von Tacho-Manipulation soll ein HIS-ähnlich datenbank-gestütztes und frei zugängliches Modell als gemeinschaftliche Lösung aller Beteiligten, insbesondere der Versicherungswirtschaft entwickelt werden. (Quelle: Arvato)
Probleme, Anforderungen:
- Datenschutz: Freiwillige Datenbanksysteme erfordern die Zustimmung der Fahrzeughalter / -Eigentümer
- Datenbanksysteme erfordern die Mitwirkung von Werkstätten etc. Dort entsteht hoher Aufwand, u.a. da die Kompatibilität mit den meisten EDV-Systemen mittelfristig nicht gewährleistet sein dürfte.
- Datenbanksysteme nach belgischem Vorbild bieten nachgewiesenermaßen nur trügerische Sicherheit, da zwischen den Reparatur- oder Wartungsintervallen Tachomanipulationen vorgenommen werden können und somit da möglicherweise nicht die wirklichen Laufleistungen erfasst werden.
Standpunkte und Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag:
- Die AG-ART setzt sich für die gesetzliche Normierung eines manipulationssicheren Wegstreckenzählers ein, gegen den sich die Hersteller politisch erfolgreich wehren.
- Die AG-ART spricht sich für eine schärfere Gesetzgebung aus, da sich der entsprechende Paragraph 22b des Strafgesetzbuchs als zahnloser Tiger erwiesen hat, insbesondere da keine Kontrollen durchgeführt werden.
Die AG-ART setzt sich für intensivere Polizeimaßnahmen gegen die „Tachodienstleister“ und deren Kunden ein.
Lösungsweg: Vorhandene Daten nutzen.
Fakt: Zunehmend werden in Fahrzeugen Daten gesammelt und manipulationssicher in Echtzeit nach außen durch unterschiedliche Systeme, wie mittels GPS und SIM-Karten übertragen. Diese werden bereits für viele Zwecke genutzt:
• E-Call (BMW kann mit fast 100%iger Genauigkeit sofort nach einem Unfall Grad und Umfang der Verletzung der Insassen feststellen)
• Konnektivitätsdienste ( CONNECTED DRIVE / Command / Audi Connect) Nach Schätzungen von McKinsey wird bis 2030 bereits ein Viertel des Gesamtumsatzes mit neuen Mobilitätsangeboten und Konnektivitätsdiensten erzielt.
• Digitales Fahrtenbuch
• Ortungsdienste
• Sender für Telematik-Tarife der Versicherer
Wem gehören die extern gesammelten Daten?
Es unstreitig ist, dass die Kilometerdaten und die VIN (beides wäre für eine Datenübertragung und –speicherung notwendig) Daten des Fahrzeugeigentümers bzw. Fahrers sind (durch die VIN personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten).